Das richtige Aufmaß im Gerüstbau: Die überarbeiteten ATV sorgen für Klarheit. Was jetzt zu tun ist

Endlich weniger Diskussionen bei der Abrechnung von Gerüsten – das versprechen die neugefassten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Sie wurden zwei Jahre lang überarbeitet und sind nun am 5. Oktober 2023 in Kraft getreten. Darin geht es auch ausführlich um die richtige Berechnung des Aufmaßes im Gerüstbau. Gerade dieser Punkt hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Verwirrung gesorgt.

Wie ist das richtige Aufmaß zu berechnen und was dürfen Gerüstbauer abrechnen? Auch bei der Gemeinhardt Service GmbH Gerüst – Gerüste – Gerüstbau Braunschweig haben wir die neuen ATV mit Spannung erwartet. Wir sind überzeugt, dass eine transparente Preisgestaltung für alle Seiten nur Vorteile bringt – und für ein seriöses Gerüstbau-Unternehmen selbstverständlich sein sollte. Bringen die überarbeiteten ATV hier aber wirklich mehr Sicherheit? Auch wir müssen uns natürlich an die neuen Regelungen halten und haben uns deshalb intensiv mit ihnen auseinandergesetzt. Dabei sind wir auf Überraschendes gestoßen.

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Die ATV ist die Grundlage für Aufmaß und Abrechnung im Gerüstbau

Die neuen ATV DIN 18451:2023-09 sind Bestandteil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) – und damit die maßgebliche Abrechnungsnorm für Verträge zwischen dem Gerüstbau und öffentlichen Auftraggebern. Ihre Vorgängerin ATV DIN 18451:2016-09 ist damit Geschichte – und hoffentlich auch viele Unsicherheiten, die sie hervorgerufen hatte.

Wie ist das zum Beispiel mit der nach Funktion getrennten Abrechnung von Arbeits- und Schutzgerüst? Um diese Frage müssen Sie sich mit der neugefassten Norm nun keine Gedanken mehr machen. „Mit der überarbeiteten ATV sind nun nur noch die technisch erforderlichen Maße an den Gerüst-Außenseiten von Belang“, wie wir bereits in einem Beitrag auf dem Gerüstbaumeister-Blog geschrieben haben. Es gibt nun auch kein Rätselraten mehr, ob die eingerüstete Fläche oder die Gerüstfläche gemessen werden muss.

Klarheit wurde auch über einen weiteren Punkt geschaffen, der oft für Diskussionen gesorgt hat. Konnte ein Bauherr bisher anführen: Die Traufhöhe meines Gebäudes beträgt doch 7,10 Meter. Warum rechnen Sie dann 8,30 Meter ab? So kann der Gerüstbauer jetzt auf die neuen ATV verweisen: Sie regeln, dass die Höhe eines Gerüstes immer zwei Meter über der Oberkante der letzten Lage gemessen wird, die in unserem Beispiel bei 6,30 Metern liegt und somit 8,30 Meter abgerechnet werden.

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Trotzdem noch Fragen zur ATV? Ihr Gerüstbauer weiß Rat

Auch über das Aufmaß hinaus legt die erneuerte ATV viele Details rund um die Auftragsgestaltung und die Abrechnung im Gerüstbau fest. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass es keine Grundvorhaltung bei Gerüsten mehr gibt. Die ATV trennt klar zwischen Auf- und Abbau sowie Vorhaltung und Miete. Die Miete beginnt ab dem ersten Tag und wird entsprechend abgerechnet.

Fassen wir zusammen:

Die neuen ATV präzisieren viele Punkte, die in der vorangegangenen Version nur allgemein gehalten wurden. Sie sind detaillierter, schaffen aber wesentlich mehr Durchblick. Hier konnten wir nur einige wenige Aspekte herausgreifen. Auftraggeber und Gerüstbauer sollten sich die neuen Normen auf jeden Fall im Detail und im Wortlaut vornehmen. 

Und falls Sie Fragen zu den neugefassten ATV haben: Kommen Sie gerne auf uns zu.