Immer wieder kommt es zu bedauerlichen Unfällen im Zusammenhang mit Fassadengerüsten. Der Gerüstbauer hat das Gerüst nicht nach Vorschrift erstellt – so lautet dann oft das pauschale Urteil, das letztendlich eine ganze Branche trifft.
Wie haben bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass bei Gerüstunfällen viel genauer differenziert muss, will man die wahren Ursachen für die hohen Unfallzahlen ermitteln. Dann ergibt sich nämlich ein radikal anderes Bild der Situation.
Als verantwortungsvolles Gerüstbau-Unternehmen ist es unser erstes Ziel, unsere Mitarbeiter vor Unfällen zu bewahren. Es ist nicht nur unser persönliches Anliegen, es ist auch unsere moralische und rechtliche Verpflichtung – und es liegt letztendlich auch in unserem Interesse als Unternehmer.
Mehr als ein Grund spricht also dafür, alles für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu tun. Regelmäßige Schulungen, eine einwandfreie Sicherheitsausrüstung und die Einhaltung aller Sicherheitsnormen sind für uns bei der Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH deshalb selbstverständlich.
Gerüst-Verankerungen werden fahrlässig entfernt
Wir sehen in unserer Gerüstbau-Praxis sehr genau hin, wo Unfallrisiken entstehen können. Und dabei stoßen wir auf mögliche Unfallursachen, die in den Statistiken bisher nicht auftauchen. Aber es sehr wohl sollten.
Von einem besonders drastischen Fall möchten wir hier berichten.
Bei Rückbau von Gerüsten an Natursteinfassaden in Braunschweig haben wir erlebt, dass 70 Prozent der Verankerungen einfach von den anderen Gewerken – Dachdeckern, Natursteinbauern, Klempnern, Malern – entfernt wurden.
Ihre Begründung: Es waren doch sowieso zu viele Verankerungen – und außerdem sind wir doch auch Gerüstbauer.
Fakt ist: Gerüstbauer ist ein Beruf mit dreijähriger Ausbildung.
Fakt ist auch: Nur ein geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer oder ein Gerüstbaumeister darf ein Gerüst abnehmen. Ein Maler oder Dachdecker ist dazu nicht qualifiziert.
Immer wieder können wir beobachten, wie Gerüste einfach ausgeschlachtet werden. Leitern, Beläge und Rückenschutz werden ausgebaut und im Gebäude für andere Zwecke missbraucht – zum Beispiel, um im Treppenhaus einen Bock zu errichten und damit an die Decke zu kommen.
Nach Gebrauch werden die Gerüstteile dann in die Ecke geworfen.
Das Fassadengerüst selbst ist nach so einer Ausschlachtung natürlich alles andere als sicher. Und ganz selbstverständlich steigt das Risiko dann enorm. Passiert tatsächlich etwas, werden die Unfälle von der BG Bau pauschal dem Gerüstbau zugeschrieben.
Eine differenzierte Auswertung von Gerüstunfällen gibt es derzeit nicht. Niemand untersucht genau, unter welchen Umständen jeder einzelne Unfall passiert ist.
Schluss mit dem „Ausschlachten“ von Gerüsten
Wir bei der Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH gehen jedenfalls davon aus, dass mindestens 80 Prozent aller Unfälle auf verantwortungslose Demontagen von Gerüsten zurückzuführen sind.
Anders gesagt: 80 Prozent oder mehr aller Gerüstunfälle könnten vermieden werden, wenn sich alle Gewerke an die Regeln und die Grenzen Ihres Berufs halten.
Es bleibt nur zu hoffen, dass sich die Aufsichtspflichtigen von Arbeits- und Gesundheitsschutz diesem Thema annehmen. Umbauten an Gerüsten durch Handwerker müssen unterbunden und mit massiven Strafen belegt werden.
Diese Forderung sind wir unseren Mitarbeitern schuldig.
Wie denken Sie darüber? Gerne diskutieren wir mit Ihnen darüber. Kontaktieren Sie uns.
Und wo bleiben die Verantwortlichkeiten des Architekten, soweit Bauaufsicht vereinbart?
Wo die Verantwortlichkeiten des Bauherrn (auch wenn nicht Fachmann, aber hat er wirklich “ordentliche” Handwerker) beauftragt?
Wo die Verantwortlichkeiten des Bauleiters?
Ein Bauleiter sollte schon merken, wenn ein Gerüst nicht sicher ist oder wenn die Handwerker, die er zu beaufsichtigen hat, Gerüstteile plündern.