Auftraggeber aufgepasst: So ändert sich die Haftung für Arbeiten auf dem Gerüst

Arbeitsschutz beim Gerüstbau und bei Arbeiten auf einem Gerüst wird ab sofort groß geschrieben, deutlich größer als zuvor. Mit den neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit, speziell den TRBS 2121-1, steigt der Zeitaufwand beim Gerüst-Aufbau und die Eigenverantwortung der Auftraggeber. Wir zeigen, was Sie zum Thema Haftung wissen sollten.

Hohes Unfallrisiko bei Verzicht auf Sicherungsmaßnahmen

Absturzunfälle bei baulichen Einrichtungen sind ein hohes Risiko für alle Beteiligten, nicht nur für uns im Gerüstbau. In 2016 standen 15 % tödlicher Absturzunfälle in Zusammenhang mit Arbeiten an oder auf einem Gerüst. Die Zahl der Absturzunfälle ist zu hoch, daher wurden zusätzliche technische Maßnahmen festgelegt und die Verantwortung stärker auf den Nutzer verlagert.

Der Grundtenor ist klar: Auftraggeber müssen den Arbeitsschutz während des Gebrauchs sicherstellen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind verpflichtend. Damit wird die TRBS 2121-1 vor allem diejenigen treffen, die versuchen, auf Kosten der Arbeitssicherheit Einsparungen vorzunehmen. Gleichzeitig bedeutet die Neufassung einen höheren Material- und Zeitaufwand beim Gerüstbau und eine größere Haftungsverantwortung für den Auftraggeber.

Beratung ist noch wichtiger geworden

Die neuen Regeln der TRBS 2121-1 verlangen von uns als Gerüstbauer, dass wir noch deutlicher auf den Aspekt Sicherheit eingehen müssen. Das betrifft sowohl die Planung, wie auch die Beratung. Unverändert bleibt der Gerüstbauer für die Verwendung des Gerüsts verantwortlich, das beinhaltet:

  • die Planung
  • die Gerüst-Auswahl
  • den Aufbau
  • eventuelle Umbauten
  • den Abbau
  • die Einweisung

Mit der Abnahme einer zur Prüfung befähigten Person geht die Verantwortung über auf den Gerüstnutzer.

Der Auftraggeber als Gerüstnutzer ist nach TRBS 2121-1 ab sofort verantwortlich für:

  • die Funktionskontrolle vor dem Gebrauch
  • die Sicherung gegen unbefugtes Betreten
  • die Einweisung der Arbeiter auf dem Gerüst

Für Sie als Auftraggeber kann es damit teuer werden, wenn sie auf Billigangebote eingehen, bei denen Sie unvollständig informiert werden oder die neu vorgeschriebenen Sicherungen aus der TRBS 2121-1 fehlen. Im Falle eines Unfalls haften Sie.

Planen Sie zusammen mit Ihrem Gerüstbauer

Die im Januar 2019 in Kraft getretene Neufassung der TRBS 2121-1 verändert den Gerüstbau. Gerüste sind aufwendiger und teurer, dafür aber noch sicherer als schon bisher. Grundsätzlich muss ein Gerüst über die Standsicherheit hinaus auch über einen sicheren Zugang erreichbar sein. Außerdem müssen geeignete Schutzmaßnahmen verhindern, dass es zu einem Absturz vom Gerüst kommt.

Leitern zwischen den Gerüstlagen haben ab einer Höhe von 5 Metern ausgedient und werden in Zukunft durch ergonomische Gerüsttreppen ersetzt. Bei mehr als drei Gerüstlagen übernimmt nun ein Vertikaltransport das Heben schwerer Lasten. Jede Gerüstlage bekommt einen Seitenschutz und darf nur von unterwiesenen Beschäftigten des Gerüstnutzers betreten werden.

Hier ist große Sorgfalt gefordert, dafür nehmen wir unsere Arbeit im Gerüstbau ja so ernst. Weit über den bloßen Auf- und Abbau sehen wir eine der großen Aufgaben im Gerüstbau darin, Sie als Auftraggeber genau zu beraten und individuelle Lösungen zu finden, die weiterhin günstig und vor allem sicher sind. Das war uns schon vor der TRBS 2121-1 Überarbeitung wichtig und wird es auch zukünftig immer sein.

3 Kommentare zu „Auftraggeber aufgepasst: So ändert sich die Haftung für Arbeiten auf dem Gerüst“

  1. Sicherheit beim Gerüstbau ist auf jeden Fall sehr wichtig. Gut zu wissen, dass mit den neuen Regelungen die Verantwortung der Auftraggeber hoher ist. Ich werde mich definitiv weiter über den TRBS 2121-1 informieren. Danke!

  2. Vielen Dank, dass Sie über die neue Richtlinie informieren. 15 % tödliche Absturzunfälle in Zusammenhang mit Arbeiten an oder auf einem Gerüst sind viel. Ich suche gerade einen Gerüstbauer. Man sollte nicht am falschen Ende sparen.

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