Bei meiner alltäglichen Arbeit trifft mich immer mehr das Thema nach der Frage: nach welcher Norm muss ich die Dauergerüstanker bei z.B. einer vorgehängten hinterlüfteten Naturstein-Fassade bemessen. Nach der DIN 4420 bzw. der europäisierten Nachfolge DIN EN 12811-1 oder doch nach der DIN 4426, die mir die nahezu doppelte Ankeranzahl “aufbürdet” – da wird bei Einmörtelankervariante der löchrige “Schweizer Käse” noch löchriger und das auch zunehmend bei Fertigteil-Außenwänden.
Nach DIN 4426 besteht seit 1990 die Forderung nach dauerhaft eingebauten Verankerungsvorrichtungen für Fassadengerüste, wenn tragende Bauteile einer Außenwand mit Fassadenkonstruktionen (z. B. Vorhangfassade, WDV-System, Plattenbekleidung, zweischaliges Mauerwerk) versehen werden, die keine Verankerungskräfte temporärer Arbeitsplätze (z. B. Gerüste) aufnehmen können.
Dies stand in der Vergangenheit nie zur Diskussion. Erst nachdem seit einigen Jahren diese Thematik im Zusammenhang mit WDVS-Fassaden seitens der Fassadenbauer in Frage gestellt wurde, wird zunehmend auch bei zahlreichen Bauvorhaben, bei denen Fassaden mit hinterlüfteter Natursteinbekleidung versehen sind bzw. werden, die Notwendigkeit dauerhaft eingebauter Verankerungsvorrichtungen hinterfragt.
Seit 25 Jahren besteht bei diesen Fassadenaufbauten die Forderung nach dauerhaft eingebauten Verankerungsvorrichtungen. Auch die in der DIN 4426 unter Abschn. 8 (ehemals 7) beschriebenen Planungsvorgaben haben sich seither nicht geändert. Bei den letzten Überarbeitungen dieser Norm wurden in Bezug auf die Verankerungsvorrichtungen lediglich Begrifflichkeiten angepasst und die WDV-Systeme in die Aufzählung der Fassadenkonstruktionen aufgenommen.
Fazit und Beantwortung der Frage:
Dauerhafte Verankerungssysteme sind Bestandteil der Fassade. Die Bemessung muss daher nach DIN 4426 erfolgen. Die einschlägigen Gerüstnormen sowie die Zulassungen der einzelnen Gerüstsysteme liefern keine Planungsvorgaben für dauerhafte Verankerungssysteme.